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MUC-ENERGIE

ENERGIEBERATUNG

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Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Energieberatung des Unternehmens MUC-Energie

1. Geltungsbereich
1.1. Das Unternehmen MUC-Energie Energieberatung  (im folgenden „Energieberatung“), erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB.

1.2 Der Vertrag gilt zwischen der Energieberatung und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den AGB`s durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu. Abweichende entgegenstehende AGB`s des Auftraggebers werden von der Energieberatung nicht anerkannt, es sei denn die Energieberatung stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB`s gelten auch dann, wenn die Energieberatung in Kenntnis entgegenstehender oder von ihrer AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt

1.3 Sollten Verträge/Aufträge der Energieberatung schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet. (Konkludent)

1.4 Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu wird das Hinzuziehen eines Architekten empfohlen.

2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Beratungsleistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung zu senden; weiterhin sind relevante Dokumente auszuhändigen. Der Kunde haftet für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.

2.2 Der Energieberatung sind eventuelle Änderungen zu übermittelten Daten unverzüglich bekannt zu gegeben.

2.3 Von der Energieberatung erstellte Berichte/Zwischenberichte werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft. Diese gelten nach 7 Tagen als abgenommen.

3. Datensicherung
3.1 Die von der Energieberatung verwerteten Daten werden durch elektronische DV erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge tragen, dass die übergebenen Berichte/Formulare und Berechnungen aufbewahrt werden, soweit dies aus Anforderungen gegenüber Dritten (z.B. KfW/BAFA/Dena Baubehörde und weiteren) hervorgeht.

4. Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütungen
4.1 Falls keine anderslautende Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.

4.2 Die bis zum Zugang der Vertragskündigung entstandenen Honorare/Kosten sind abrechenbar und ohne Abzug zu zahlen.

4.3 Bestimmungen aus 4.2 sind auch anzuwenden, wenn die Energieberatung den Vertrag vor dem vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet.

5. Eigentumsvorbehalt, Rechnungsstellung, Zahlungen
5.1 Die von der Energieberatung gelieferte Dienstleistungen sind Eigentum der Energieberatung bis zur vollständigen Bezahlung. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist vor Zahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Energieberatung erlaubt. Eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Genehmigung von der Energieberatung erlaubt

5.2 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.

5.3 Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

5.4 Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist die Energieberatung berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.

6. Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
6.1 Die Energieberatung kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und die Energieberatung die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, die die Arbeiten der Energieberatung vorübergehend unmöglich machen und solche, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, wie zum Beispiel höhere Gewalt, Krankheit und ähnliche, von welchen die Energieberatung unmittelbar und/oder mittelbar betroffen ist, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder von der Energieberatung selbst verursacht worden sind. Nach Vorliegen aller benötigten Daten und Unterlagen zur Berechnung ist gewöhnlich mit 4-6 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen

6.2 Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist die Energieberatung dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Beratungsleistung nach Absatz 6.1 für die Energieberatung kontinuierlich unmöglich, so ist die Energieberatung von der Leistungserbringung befreit.

6.3 Beratungen werden nur im Sinne des Auftrages bezgl. der einschlägigen Norm -Vorschriften erbracht; diese sind auf Vollständigkeit und Aktualität vor Inanspruchnahme weiterer Maßnahmen eingehend vom Auftraggeber/Nutzer zu prüfen.

6.4 Sollten Pflichtverletzungen nach BGB § 280 (Stand 01.08.2002) von der Energieberatung zu vertreten sein, gilt hierzu ergänzend Punkt 7.

7. Gewährleistung, Haftungen
7.1 Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen Gesetze und Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Leistungserbringung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Parteien sind sich einig, dass die Energieberatung keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleitung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung oder Empfehlungen Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.

7.2 Die Haftung der Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen.

7.3 Die Energieberatung stellt sicher, dass Berechnungen im Beratungsprozess mit aktueller und allgemein anerkannter Energieberatersoftware durchgeführt werden. Die Haftung der Energieberatung ist ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.

7.4 Haftungen für Schäden des Kunden werden von der Energieberatung nur übernommen, wenn diese von der Energieberatung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.

7.5 Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung der Energieberatung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf die berechnete Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. Es kann und wird keine Zusage für die Erreichbarkeit bestimmter Energie- oder  Einsparwerte gegeben.

7.6 Der Energieberater unterhält eine Haftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater.
Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies dem Energieberater vor Auftragserteilung mitzuteilen.

7.7 Für die Erlangung im Beratungsbericht erwähnter Förderungen wird keine Gewähr übernommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder. Fördertöpfe unterliegen im Abruf starken Schwankungen, sind politisch begründet (Klima- und Umweltschutz, Mittelstandsförderung etc.) und damit in Ihrer Kontinuität risikobehaftet

7.8 Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Energieberatung verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.

8. AGB des Kunden, Recht
8.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber der Energieberatung keine Wirkung, auch dann nicht, wenn die Energieberatung diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

8.2 Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.

9. Gerichtsstand/Erfüllungsort
9.1 Gerichtsstand für alle Verfahren gegen die Energieberatung ist Königswinter. Für Klagen gegen Kunden von Energieberatung ist der Gerichtsstand ebenfalls Königswinter; dies gilt, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.

9.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Dachsberg.

10. Salvatorische Klausel
– Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser AGB  für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.
– MUC-Energie Energieberatung –